Gültig ab 01.04.2011
Beitragshöhe und Gebühren
Der monatliche Beitrag beträgt
- 20 € für normal zahlende Mitglieder,
- 15 € für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schüler, Auszubildende, Studenten und Arbeitssuchende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
- 8 € für passive Mitglieder,
- 5 € für fördernde Mitglieder (Mindestbeitrag).
Der Beitrag wird monatlich durch das Lastschrifteinzugsverfahren vom Verein eingezogen.
Beteiligt sich ein Mitglied nicht am Lastschrifteinzugsverfahren, so ist eine Aufwandsgebühr in Höhe von 3 € je Monat zu leisten. In diesem Fall sind der Beitrag sowie die Aufwandsgebühr bis spätestens zum Zehnten des Monats zu leisten. Die Aufwandsgebühr entfällt, wenn das Mitglied den Jahresbeitrag im Voraus leistet. Dieser ist bis spätestens zum 10. Januar zu leisten.
Bei Zahlungsverzug können folgende Mahngebühren erhoben werden:
Erste Mahnung bei Zahlungsverzug von einen Monat – Mahngebühr 5 €;
zweite Mahnung bei Zahlungsverzug von zwei Monaten – Mahngebühr 10 €.
Sollte der vom Verein eingezogene Beitrag zurückgebucht werden, so ist die Rückbuchungsgebühr des Geldinstitutes sowie eine Aufwandsgebühr in Höhe von 2 € vom Mitglied zu leisten. Die Gebühren sowie der zurück gebuchte Beitrag werden automatisch mit der nächsten fälligen Beitragszahlung eingezogen.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt für normal zahlende Mitglieder einen Monatsbeitrag.
Alle anderen Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr.
Sonstige Gebühren
Gebühren (keine Beiträge) des Deutschen Tanzsportverbandes, welche direkt einem Mitglied zuzuordnen sind, werden dem Mitglied weiterbelastet.
Für Mitglieder, die am Formationstraining teilnehmen, wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von 50 € pro Jahr (zum Beispiel zur Finanzierung von Transportkosten) fällig.
Sondergruppen
Für Sondergruppen kann der Vorstand den Beitrag zeitlich begrenzt auch abweichend von oben stehenden Regelbeiträgen festsetzen und die Aufnahmegebühr aussetzen.
Beitragsreduzierung
Schüler, Stundenten Auszubildende und Arbeitssuchende weisen ihren Status bei Eintritt und auf Verlangen des Vorstandes durch eine entsprechende Bescheinigung. Diese Bescheinigung kann beim Vorstand vorgezeigt bzw. abgegeben werden oder ist als Kopie an den Kassenwart zu schicken.
In finanziellen Härtefällen ist auf Antrag des Mitgliedes eine Beitragsreduzierung durch den Vorstand möglich. In begründeten Fällen kann der Vorstand Mitglieder von der Beitragszahlung für längstens ein Jahr freistellen.
Kündigung
Eine Kündigung oder Umwandlung der Mitgliedschaft von aktiv nach passiv, passiv nach fördernd oder aktiv nach fördernd ist jeweils nur zum Quartalsende mit sechswöchiger Frist möglich. Die Kündigung bzw. der Antrag auf Statusänderung ist schriftlich an den Vorstand zu übermitteln.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung
Aachen, den 26.03.2011



